Über Legionellen

Legionellen Kontaminationswege Kühltürme Duschen Waschbecken RaumluftLegionellen: Abgestufte Konzepte zur Prävention
In Deutschland erkranken jährlich ca. 20.000 Menschen an einer durch Legionellen verursachten Pneumonie. Der zum Teil schwere, mitunter sogar tödliche Verlauf der Infektion in Verbindung mit der Möglichkeit zum wirksamen Infektionsschutz begründen die heute bestehenden abgestuften Konzepte zur Prävention: Insbesondere für Menschen mit krankheits- oder altersbedingt geschwächtem Immunsystem wird eine zuverlässige Infektionsprävention gefordert, da sie allgemein ein höheres Risiko für eine Ansteckung und einen schweren Infektionsverlauf aufweisen. In Krankenhausbereichen mit Hochrisikopatienten gilt heute eine „Nulltoleranz“ gegenüber Legionellen und anderen potenziell humanpathogenen Wasserkeimen. Diese Fürsorge für besonders gefährdete Gruppen sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Ansteckung prinzipiell auch bei gesunden Personen mit normal funktionierendem Immunsystem möglich ist.
 

Infektionen über das Trinkwasser
Als Reservoir für Infektionen mit Legionellen wurden unter anderem Warmwasserquellen in sanitären Einrichtungen erkannt. Der Hintergrund dafür ist, dass die stäbchenförmigen Bakterien in stehendem Wasser bei einem Temperaturbereich zwischen 30 und 55 Grad Celsius optimale Wachstumsbedingungen vorfinden. Zum Eintritt in den menschlichen Körper kann es kommen, wenn beispielsweise beim Duschen kleinste Wassertröpfchen, die Legionellen enthalten, eingeatmet werden. Ob ein Erregerkontakt tatsächlich zu einer Erkrankung führt, wird durch die Ansteckungsfähigkeit (Virulenz) des jeweiligen Legionellenstamms mitbestimmt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass sich das Infektionsrisiko mit steigender Dosis der Erreger erhöht. Auch wenn keine definitive Infektionsdosis bekannt ist, zielen die primären Maßnahmen zur Prävention von Legionelleninfektionen daher auf eine effektive Verhinderung des Legionellenwachstums in Trinkwasseranlagen.
 

Große Miethäuser: Erweiterte Pflichten zur Untersuchung auf Legionellen
Die Verpflichtungen von Betreibern einer Trinkwasserinstallation zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene regelt die Trinkwasserverordnung. In ihrer aktuellen Fassung vom Dezember 2012 schließt die novellierte Verordnung auch Trinkwasseranlagen in gewerblich genutzten Immobilien (z.B. Mietshäusern) ein, wenn darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung genutzt wird. Unternehmer bzw. Eigentümer einer solchen Großanlage sind zu regelmäßigen Untersuchungen der Trinkwasserhygiene verpflichtet, d.h. sie haben Probeentnahmestellen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorzuhalten und regelmäßige Probeentnahmen zu gewährleisten. Überschreitungen des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen von 100 KBE/100 mL Wasser sind an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Zudem ist eine Untersuchung der Ursachen für die Überschreitung des Maßnahmenwerts durchzuführen oder zu veranlassen. Bei einer Ortsbesichtigung ist insbesondere zu prüfen, ob Installation und Betrieb der Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) entsprechen oder ob hier Änderungen vorzunehmen sind. Mehr dazu in der UBA Empfehlung zur Probenahme vom 23. August 2012.